Amazon und eBay: Neudefinition des E-Commerce

Allem Anschein nach haben sie es richtig gemacht, die E-Commerce-Giganten Amazon und eBay. Und so ganz nebenbei haben die zwei Global Player den Online-Einkauf neu definiert.

Mit zwei Kindern unter drei Jahren fällt es Sawa Yamamoto schwer, die Zeit zu finden, die Kleinen in den Kinderwagen zu stecken und zum nächsten Einkaufszentrum, knapp zwei Kilometer von zu Hause entfernt, zu spazieren.

Stattdessen versucht sie zuerst, ihre Einkäufe bei eBay zu erledigen, nicht nur auf der Suche nach Antiquitäten und Sammlerstücken, mit denen die Firma berühmt wurde, sondern auch nach Markenprodukten, die man normalerweise mit Kaufhäusern und großen Einkaufszentren in Verbindung bringt. Findet sie das Gesuchte nicht bei eBay, sucht Frau Yamamoto bei Amazon.com und einer Handvoll anderer Seiten.

Online-Verkäufe

„Ich kaufe so gut wie alles online – von Kleidung bis hin zu Babyprodukten“, sagt die Hausfrau und Mutter aus Flushing im US-Bundesstaat New York. „Wie mussten schon immer aufs Geld achten, deshalb suche ich immer online nach Schnäppchen“.

Unbemerkt von den Millionen von Einkaufs-gestressten Verbrauchern verändert eine stille Revolution momentan die Art und Weise, wie die Menschen im Internet einkaufen. Trotz der ungleichmäßigen Entwicklung des Einzelhandels im Internet (E-Tailing), ermöglichen es die ausgereifteren Strategien einiger weniger, aber wichtiger Überlebender des Dot.Com-Zusammenbruchs, Verbrauchern wie Yamamoto, für all ihre Einkaufsbedürfnisse nur eine oder zwei Webseiten aufsuchen zu müssen.

Im Ergebnis hat das E-Commerce-Business nach Jahren der Experimente und harter Konkurrenz endlich ein Muster gefunden, das die Online-Shopping-Erfahrung des Informationszeitalters definieren wird. Ironischerweise ist die heutige E-Tailing-Branche an einem Punkt angelangt, an dem sie ihren Gegenspieler aus der realen Welt imitiert und sich ganz auf die amerikanischste aller Verbrauchereinrichtungen verlässt: die „Mall“, das typisch amerikanische Einkaufszentrum.

Dieses Konzept wird von zwei Internet-Riesen vorangetrieben, deren Ursprünge weit von dem Mall-Konzept entfernt liegen, sei es in der virtuellen oder in der realen Welt: Amazon und eBay. In der Transformation ihrer jeweiligen Wurzeln als Online-Buchladen und Auktionator von Kleinkram aller Art bewegen sich die beiden Anführer auf einen Frontalzusammenstoß zu, der die E-Tailing-Erfahrung weiter verändern wird, indem sich Schnäppchen-Outlets und andere Händler etablieren werden, deren Geschäftsgrundlage reduzierte Preise sein werden.

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1 Kommentar zu Amazon und eBay: Neudefinition des E-Commerce

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  • Am 1. September 2003 um 18:55 von Frank Prenninger

    Erfolgreiches Unternehmenskonzept ja, Neudefinition nein
    Mit viel wirtschaftlichem Erfolg nutzt vor allem ebay einen Wunsch von Millionen Konsumenten: Das bequeme Einkaufen ohne lange Wege.

    Die Idee, eine Internetplattform bereitzustellen um aufgrund von Kleinanzeigen einen möglichst globalen Handel zu ermöglichen, ist nur eine technisch erweiterte Form der allgemein bekannten und üblichen Print – Anzeigenblätter.

    Der wesentliche Unterschied besteht aber darin, dass Ebay bewusst und vorsätzlich in die Verkaufsverhandlungen zwischen Käufer und Verkäufer eingreifen kann und dies auch praktiziert. Das Recht der Verhandlungspartner auf den unkontrollierten, freien Abschluss einer Kaufvereinbarung ist nicht gegeben. So streicht Ebay im Rahmen einer Verkaufsverhandlung, bei Ebay Auktion genannt, willkürlich Gebote einzelner Bieter, legale Verkaufsangebote werden nach Veröffentlichung und vor Ende einer Angebotsfrist durch Ebay gestrichen.

    Desweiteren kommt es einer Knebelung des Verkäufers gleich, das derselbe Artikel nicht gleichzeitig in parallel laufenden Online-Auktionen angeboten werden dürfte. Es entsteht die Frage, ob es Ebay auf Dauer gelingen wird, durch Knebelung der potentiellen Verkäufer einen freien Wettbewerb auf dem Markt der Online Auktionen zu unterbinden.

    Neben lukrativen Einstellungsgebühren, die traditionellen Inseratsgebühren bei Printmedien gleichzustellen sind, lässt sich Ebay seine Dienstleistung von einem Verkäufer durch eine lukrative, erfolgsorientierte Verkaufsprovision vergüten. Diese wird dem Verkäufer gegenüber von ebay fällig gestellt, ohne Rücksicht auf das erfolgreichen Zustandekommen eines rechtswirksamen Kaufvertrages. Dieser kommt schon, aufgrund der fehlenden wirksamen Willenserklärungen, alleine durch die Dienstleistungen von Ebay aber nicht zustande.
    Kommt auch später dann kein wirksamer Kaufvertrag zustande, oder entspricht die Ware nicht dem Angebot oder die Ware hat sonstige Mängel oder kommt sie erst gar nicht an, hat der Käufer Vorrauskasse geleistet und befindet sich in dann einer Zwickmühle:

    Einem übervorteilten Käufer einer Ware bleibt es zwar in diesem System unbenommen, rechtliche Schritte geltend zu machen. Er wird aber durch das bei Ebay eingeführte Verfahren „als unzuverlässiger Bieter“ eingestuft und hat mit dem Ausschluss von weiteren Kaufmöglichkeiten zu rechnen.

    Das bei Ebay verwendete Konzept ist nach kritischer Betrachtung wohl ein im Moment sehr erfolgreiches Unternehmenskonzept, das jedoch auf einen ständig grösser werdenden Markt gezielt ausgerichtet, aber auch angewiesen ist.
    Aber aufgrund der rechtlichen Grauzonen, vor Allem im Bereich der Leistungsstörungen, in denen dieses Konzept sich bewegt, ist es meines Erachtens in der bisherigen Form noch nicht geeignet, endlich das Muster dafür zu sein, das E-Commerce-Business nach Jahren der Experimente und harter Konkurrenz braucht und das die Online-Shopping-Erfahrung des Informationszeitalters definieren wird.

    Frau Yamamoto wäre gut beraten, auch im Interesse der Familie, bei notwendigen Einkäufen weiterhin solche Vertriebswege zu wählen, bei denen sie am Besten die Ware auf die Eignung für den vorhergesehen Zweck prüfen kann und wieder kommen kann, wenn ein Kauf einmal nicht zustande kommen sollte.

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